Dieses Meldeportal wird als gemeinsame Meldestelle verschiedener Unternehmen genutzt. Sie können eine Meldung nach dem HinSchG machen, wenn diese Meldung eine der teilnehmenden Einrichtung betrifft. Die teilnehmenden Einrichtungen finden Sie, wenn Sie auf den nachfolgenden Button klicken.
Dieses Meldeportal wird betrieben von Rechtsanwalt Alexander
Meyer aus der Kanzlei anwaltsbüro47.
Wenn Sie einen Hinweis über dieses Portal einreichen, wird
dieser von RA Meyer und seinen Mitarbeitern bearbeitet.
Hier können Sie eine Meldung gem. § 3 Abs. 4 HinSchG an uns übermitteln.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll es ermöglichen, dass Menschen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben diese melden können, ohne dafür Repressionen fürchten zu müssen.
Durch das Gesetz geschützt werden nicht nur die meldende Person sondern auch die Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Die Meldestelle hat die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und aller von der Meldung bezeichneten Personen zu wahren (§ 8 HinSchG), auch dann, wenn die Meldestelle nicht zuständig ist. Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot regelt § 9 HinSchG.
Jede Meldung wird von der Meldestelle dokumentiert und für 3 Jahre aufbewahrt. Telefonische Meldungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung aufgezeichnet, idR wird der Anruf in einem Protokoll zusammengefasst. Das Protokoll kann vom Hinweisgeber korrigiert werden (§ 11 Abs. 4 HinSchG).
Achtung: Welche Meldekanäle zur Verfügung gestellt werden und ob anonyme Meldungen überhaupt angenommen werden, entscheidet die Einrichtung/das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind in dessen Auftrag wir als interne Meldestelle gem. § 12 HinSchG tätig sind. Es kann also sein, dass Meldungen für ein Unternehmen nur über unser Web-Formular möglich sind, bei einer anderen Einrichtung aber auch telefonische Meldungen möglich sind. Allgemein gilt: Meldungen über das Web-Formular (siehe Button „Senden Sie hier eine Meldung“ oben) sind für alle Einrichtungen/Unternehmen möglich, für die wir als Meldestelle tätig sind.
Welche Meldekanäle für Ihr Unternehmen zur Verfügung stehen, können Sie dieser Liste entnehmen.
Mein Name ist Alexander Meyer, ich bin Verantwortlich für dieses Meldeportal und Ihr Ansprechpartner.
Wenn Sie Hinweisgeber sind, landet Ihre Meldung zunächst bei mir oder einem meiner Mitarbeiter. Wenn Sie für ein Unternehmen eine Lösung für eine interne Meldestelle suchen, stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt als Rechtsanwalt liegt u.a. im Arbeitsrecht. Daneben bin ich im Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht tätig.
Sollten Sie anwaltliche Unterstützung in diesen Bereichen benötigen, erreichen Sie mich über die Kanzlei anwaltsbüro47.
Bitte beachten Sie, dass zur Vermeidung von Interessenkonflikten eine arbeitsrechtliche Beratung von Hinweisgebern grundsätzlich nicht möglich ist. Meine Mitarbeiter und ich sind unabhängig, aber im Auftrag des Arbeitgebers tätig und nicht nur durch die anwaltliche Berufsordnung, sondern auch gem. § 15 HinSchG verpflichtet darauf zu achten, dass keine Interessenkonflikte entstehen.